Gerichtsvollzieher (m/w/d)

Stellenbeschreibung

 

Copyright: Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, justiz.sachsen-anhalt.de
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Welche Aufgaben hat ein Gerichtsvollzieher (m/w/d)?

Beamtinnen und Beamte im Gerichtsvollzieherdienst haben die Aufgabe, gerichtliche Urteile und Beschlüsse durchzusetzen. Sie helfen Gläubigern, ihre vom Gericht beschlossenen Forderungen durchzusetzen. Dies betrifft insbesondere Geldstreitigkeiten, kann aber auch die Räumungen von Wohnungen und Grundstücken oder die Pfändung und Versteigerung von beweglichem Vermögen wie Möbel, Autos, Schmuck beinhalten.
Notwendig sind sowohl juristischer Sachverstand als auch Fingerspitzengefühl, wobei Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher stets zur Neutralität verpflichtet sind. Wichtig ist ein verantwortungsvolles Vorgehen, um Schuldnerinnen und Schuldnern nicht die Lebensgrundlage zu entziehen.

Weitere Tätigkeitsfelder:

• Abnahme der Vermögensauskunft
• gütliche Einigungen z.B. durch Vereinbarungenüber Ratenzahlungen
• Zustellung von Pfändungs- und Vollstreckungsbescheiden

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher arbeiten eigenständig. Sie haben ihr eigenes Büro und können sich ihre Termine selbst einteilen. Sie unterstehen jedoch der Dienstaufsicht des zuständigen Amtsgerichtes.

Unsere Zulassungsvoraussetzungen:

  1. Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes, Beamtinnen und Beamte auf Probe, die mindestens ihre 20-monatige Probezeit erfolgreich absolviert haben sowie
  2. Bewerberinnen und Bewerber, die folgende Kriterien erfüllen:
    • Bildungsvoraussetzungen nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 des Landesbeamtengesetzes
    • Abschluss einer für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Berufsausbildung und mindestens drei Jahre Berufserfahrung in diesem Beruf
    • den körperlichen, gesundheitlichen und persönlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entsprechen

Diese persönlichen Eigenschaften sind erforderlich:

  • gesundheitliche Eignung und Belastbarkeit
  • starke Persönlichkeit mit einem hohen Maß an Leistungsfähigkeit
  • Flexibilität, Entschlusskraft und Konfliktfähigkeit
  • Kommunikationsstärke und sicheres Auftreten
  • Höflichkeit im Umgang mit allen Beteiligten

Ablauf der Ausbildung:

Für Beamtinnen und Beamte, die bereits im mittleren Justizdienst tätig sind, dauert die Ausbildung 18 Monate. Sie beinhaltet berufspraktische Lehrabschnitte (mindestens neun Monate in Sachsen-Anhalt) und die fachtheoretische Ausbildung (mindestens sechs Monaten an der Bayerischen Justizakademie in Pegnitz). Ausbildungsbeginn ist am 15. Oktober eines Jahres.

Für sonstige Bewerberinnen und Bewerber ist der eigentlichen Ausbildung noch eine sechsmonatige Ausbildungsphase mit Fachtheorie in Pegnitz und praktischen Lehrabschnitten
in Sachsen-Anhalt vorgeschaltet. Diese beginnt jeweils am 1. April eines Jahres und dient der Feststellung, ob eine Eignung für die weitere Ausbildung vorliegt.

Rechtsstellung:

Wer zum Beginn der Ausbildung noch nicht verbeamtet ist, wird in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen. Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtvollzieher sind Landesbeamte. Zum Gehalt der BesGr. A 8 oder BesGr. A 9 kommen Anteile aus eingenommenen Gebühren und eine Erstattung für Auslagen.

So bewerben Sie sich:

Per Post:
Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts
Kennwort: Gerichtsvollzieher/in
Domplatz 10
06618 Naumburg (Saale)

olg@justiz.sachsen-anhalt.de

BEWERBUNGSFRIST: bis 31.12. des Jahres zum jeweiligen Ausbildungsbeginndes Folgejahres

Diese Unterlagen sind beizufügen:

  • tabellarischer unterzeichneter Lebenslauf
  • Nachweis des höchsten Schulabschlusses
  • Nachweise über berufliche Tätigkeiten/
  • Ablichtungen der Arbeitszeugnisse
  • Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
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