Ingenieurbüro für Vermessungswesen Streicher
Über das Unternehmen
Ingenieurbüro für Vermessungswesen Streicher
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Können Sie etwas für mich vermessen?
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖBVI)
- Sachverständige gem. §5 LBOVVO BW
- Beratende Ingenieure
Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure können wir Ihnen das gesamte Spektrum der Vermessungsleistungen anbieten:
- den Bereich der amtlichen Vermessung (Katastervermessung) und
- die freien Ingenieurdienstleistungen, die im Baubereich benötigt werden.
Wir sind befugt, amtliche, d.h. hoheitliche Vermessungsarbeiten durchzuführen. In diesem Zusammenhang können wir u.a. Grenzen amtlich feststellen, Grenzzeichen setzen und wiederherstellen und neue Grenzen festlegen.
Der Lageplan
zum Bauantrag gemäß §4 LBOVVO
Zu einem Bauantrag gehört in Baden-Württemberg der Lageplan zur Bauvorlage gemäß §4 LBOVVO. In der Regel muss dieser von einem vermessungstechnischen Sachverständigen gem. §5 LBOVVO gefertigt werden.
Bauvermessung
Bei der Planung und Realisierung eines Bauvorhabens sind in den einzelnen Arbeitsphasen verschiedene Vermessungsleistungen notwendig.
Hohe Zufriedenheit
Wir nehmen uns Zeit und stehen bei jeder Phase des Bauprojekts mit unserer Erfahrung zur Seite.
Schnell und pünktlich
Effektives Zeitmanagement ist bei Bauprojekten das A und O. Wir sind uns dessen bewusst und halten unsere Termine ein.
Zuverlässig
Wir verstehen uns als vertrauenswürdiger Partner unserer Kunden und nehmen jede Aufgabe an. Kosten kalkulieren wir stets transparent.
Kontakt
Vermessungsbüro Streicher
Dipl. – Ing. Viola Streicher
Dipl. – Ing. Siegfried Streicher
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Sachverständige gem. §5 LBOVVO BW
Beratende Ingenieure
Strickerstrasse 1
72622 Nürtingen
+49 7022 39772